24.08.2021 - 7 Umbau und Sanierung Wohngebäude einschließlich ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

  • Herr Skotnik hat wegen der Gestaltungssatzung mit dem Eigentümer über die Ausbildung eines Fachwerkbereiches über dem Tor des Carports gesprochen.
  • Herr Brinkmann wäre mit dieser Änderung einverstanden.

Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um die Auflage, dass die Gestaltungssatzung Strietfeld auch auf das Carport anzuwenden ist und mindestens die straßenseitige Fassade sichtbares Fachwerk erhält.

 

 

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Der Beschluss wird nachfolgend ergänzt:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Sanierung eines Wohngebäudes einschließlich Teilabbruch und Neuerrichtung in der Gemarkung Malchin, Flur 32, Flurstück 3, sowie der Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 24 „Strietfeld“ in der Fassung der 1. Änderung,

-          eingeschossiger Wiederaufbau des hinteren Anbaus an das Hauptgebäude außerhalb der vorgegebenen Baugrenze

wird zugestimmt. Die Gestaltungssatzung ist auch auf das Carport anzuwenden und mindestens im Bereich der Straßenfassade sichtbares Fachwerk auszubilden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0