07.07.2021 - 10 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 07.07.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Skotnik merkt an, dass auf der Fläche ein niederdeutsches Hallenhaus steht. Dieses Gebäude soll erhalten bleiben und stellt für den Ort Salem und für die Region ein wichtiges Stück Kultur und Geschichte dar. Die Frage an Herrn Müller lautet, ob dieses Gebäude erhalten bleiben soll? Herr Müller entgegnet dem mit, grundsätzlich ist es das Ziel dieses Gebäude zu erhalten aber wie auch Herr Skotnik vorher angemerkt hat liegt dies im Sinne der unteren Baubehörde. Herr Trebbin möchte wissen, was die Besitzer machen, wenn das Hallenhaus stehen bleibt, denn es zu sanieren ist auch eine Kostenfrage. Herr Müller entgegnet, dass es nicht in der Hand der Stadt Malchin liege.
Beschluss:
Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 30 „Salemer Höhe“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen.
Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Anlagen zur Vorlage
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1
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2,1 MB
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433,2 kB
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