14.12.2021 - 10 Kalkulation und Mietentgelte für das Gemeindeze...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Eckardt fragt, ob folglich für jede Nutzung ein einzelner Mietvertrag geschlossen wird?

 

Frau Rißer entgegnet, dass dieses Verfahren vorher auch schon so abgewickelt wurde. Weiterhin wird so versucht die Nutzung des Gemeindehauses zu vereinfachen, sodass parallel der Verwaltungsaufwand geringer wird.

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Mietzinskalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2022 bis 2025.
  2. Die Entgeltordnung für die Benutzung des Gemeinderaumes der Gemeinde Kummerow vom 17.05.1999 – mit der 1. Änderung vom 27.07.2001- wird aufgehoben.
  3. Für die Nutzung des Gemeinderaumes durch private Dritte sollen künftig privatrechtliche Mietverträge abgeschlossen werden. Es werden folgende Mietzinse berechnet:
    bis 6 h30 €

bis 12 h60 €

bis 24 h90 €

bis 30 h 110 €.
4.Die Nutzung durch gemeinnützige Vereine ist mietzinsfrei.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage