12.10.2021 - 14 Bauvoranfrage zum Umbau/ Erweiterung und Umnutz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz informiert, dass die Erschließung zu den Flurstücken 79/3; 80/3; 81/3 und 136 durch Eintragung einer Baulast (Geh-Fahr- und Leitungsrecht) gesichert ist. Eine Kopie der Baulasterklärung liegt ihm vor.

 

Herr Jennerjahn teilt die Bedenken der Verwaltung zu der vorliegenden Bauvoranfrage mit.

Aus Sicht der Verwaltung ist die öffentlich-rechtliche Erschließung nicht gesichert. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens vor.

Außerdem befindet sich das Grundstück im Außenbereich und es würde bei einer genehmigten Nutzungsänderung zu Wohnzwecken zu Nutzungskonflikten mit den anliegenden Grundstückseigentümern kommen, da diese Grundstücke zu Wochenend- und Ferienhauszwecken genutzt werden.

Da die Gemeinde die Planungshoheit hat, ist ihr zu empfehlen die bestehenden Probleme (Erschließung, Nutzungskonflikte) im Rahmen eines B-Planverfahrens zur regeln.

 

Nach intensiver Diskussion lässt Herr Reinholz über die Beschlussvorlage abstimmen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung von Bungalow in Wohnhaus in der Flur 11 Gemarkung Basedow auf den Flurstücken 79/3; 80/3;136; 81/3 wird nicht erteilt.

Die öffentliche Erschließung (Zuwegung) ist nicht gesichert.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

0

 

 

Nein-Stimmen:

9

 

 

Enthaltungen:

0