03.06.2021 - 4 Bericht des Bürgermeisters über in nicht öffent...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 03.06.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Die Beschlüsse aus dem Protokoll vom 15.04.2021 wurden durch die Verwaltung umgesetzt.
Am 04.05.2021 fand die Sitzung des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Gielow statt.
Am 06.05.2021 fand die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Schule und Soziales in der Grundschule statt.
Am 26.05.2021 fand der Amtsausschuss in Malchin statt. Dort wurden Ehrenamtliche aus den Ämtern geehrt. Für die Gemeinde Gielow sollte Pepe aus der Wieschen geehrt werden. Da Pepe nicht an der Ehrung teilgenommen hat, hat Herr Kahlert ihn im Feuerwehrdienst geehrt und ihm seinen Dank ausgesprochen.
Am 28.04.2021 fand die Bürgermeisterberatung statt. Herr Kahlert verliest das Protokoll. Die Tourismuskarten im Rahmen des Tourismusprojektes des Amtes MaKS wurden an die Bürgermeister ausgegeben. Die Flyer befinden sich noch im Druck.
Am 19.04.2021 fand die Verbandsversammlung des Wasserzweckverbandes statt (Herr Kahlert verliest die Tagesordnung).
Am 20.04.2021 fand ein Vororttermin mit Herrn Flashhaar und Frau Raschke gegenüber vom Friedhof statt.
27.04.2021 - Abnahme Wall Löschteich Christinenhof
30.04.2021 – Absprache Baumaßnahmen mit Herrn Pecat (Liepen und Hainholzstraße)
11.05.2021 – Termin mit Herrn Brehe – Absprache Hort Gielow
19.05.2021 – Treffen mit Planungsbüro für den B-Plan Schmelzbach (Herr Kahlert verliest das Protokoll)
Am 07.06.2021, 13 Uhr findet ein Gespräch beim STALU statt.
Am 08.06.2021 findet ein Gespräch mit der Kirchgemeinde bzgl. der Pfarrscheune statt.
Erhalt der Genehmigung der Nachtragshaushaltssatzung für 2021 (kein Haushaltssicherungskonzept, Einschränkung bis Fördermittelbescheide da sind)
In ca. 6 Wochen wird der Fördermittelbescheid für den Radweg erwartet.
Herr Kahlert berichtet ausführlich über die Verkehrssicherungspflicht an kommunalen Badestellen und verliest das Schreiben vom Ministerium für Inneres und Europa (siehe Anlage). Gemäß diesem Rundschreiben ist dort, wo an einem beliebigen See gebadet werden kann, keine Aufsicht notwendig – auch dann nicht, wenn die Gemeinde einen Badesteg gebaut hat. Am Liepener See ist jedoch zu prüfen und ggf. ein Hinweisschild aufzustellen, welches das Springen vom Steg aufgrund der geringen Wassertiefe untersagt.
