27.10.2021 - 8 Willensbekundung zum Bauvorhaben Fangelturm
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 27.10.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Bremer beantragt die Beschlussvorlage um folgende Punkte zu ergänzen:
- Die Schaffung von Stellplätzen ist im Vorfeld zu klären.
- Das Dachgeschoss wird dauerhaft ein Nicht-Vollgeschoss bleiben.
Herr Skotnik meint, dass es ein grundsätzliches Problem mit dem B-Plan gibt, da dieser städtebaulich nicht akzeptabel ist. Er lässt die Bebauung auf mittelalterlichen Baugrenzen zu, aus Zweigeschossern werden Dreigeschosser mit Dach. Für Herrn Skotnik ist das geplante Bauvorhaben städtebaulich unverantwortlich. Dass es anders geht, zeigt die Baureihe gegenüber dem Markt.
Er bittet die Stadtvertreter, diesem städtebaulichen Missstand nicht zuzustimmen.
Herr Müller meint, dass sich die jetzige Dachform harmonisch in die Bebauung einfügt. Der Bauherr plant nach einem rechtskräftigen B-Plan und die Stadt benötigt dringend modernen Wohn- und Gewerberaum. Er befürchtet bei Ablehnung der Vorlage, das Abwandern eines Gewerbetreibenden und bittet um Zustimmung.
Über die gestalterische Entwicklung des Projektes sagt Herr Müller zeitnahe Informationen zu.
Herr Neumann schlägt vor, dass der Bauherr mit dem Eigentümer des dahinter liegenden Parkplatzes eine Vereinbarung über Stellflächen abschließt, um das Defizit auszugleichen.
Nachfolgend geänderter Beschluss gelangt zur Abstimmung:
Die Stadtvertretung billigt ausdrücklich das als Anlage 1 beigefügte Planungskonzept (Gesamtplan) und beabsichtigt, das gemeindliche Einvernehmen zu den für dessen Umsetzung notwendigen Befreiungen (Anlage 2) von den entsprechenden Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 23 "Fangelturm" (in der Fassung der 3. Änderung) zu erteilen.
Im Zuge der Planung ist die Schaffung von Stellplätzen zu klären.
Baurechtliche Abweichungen zum Dachgeschoss sind nicht gestattet, es bleibt ein Nicht-Vollgeschoss.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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170 kB
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