27.10.2021 - 7 Informationen zur Gebührenanhebung des WZ...

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Wortprotokoll

Herr Schacht stellt die Rahmenbedingungen für die Kalkulation der Gebühren vor. Dabei handelt es sich lediglich um einen Entwurf, es können sich also noch Änderungen bis zur Beschlussfassung am 06.12.2021 ergeben.

Im Vorfeld der Kalkulationsperiode, wurden Maßnahmen zur Kostenreduzierung geprüft und umgesetzt. Die erheblichsten Änderungen ergeben sich bei der Grundgebühr bei einem  zentralen Abwasseranschluss, bedingt durch den Wegfall des Einflusses der Auflösung der sogenannten Altanschließerbeiträge. Hier ist eine Erhöhung von ca. 25,- € pro Jahr vorgesehen. Bei der Niederschlagswassergebühr wird eine Steigerung von 0,59 € auf 0,65 €/m² angeschlossene Fläche vorgeschlagen.

 

Die Gebühren für den Bereich Trinkwasser werden nur sehr moderat angepasst. Bei der Grundgebühr für die Entsorgung der abflusslosen Gruben, soll eine Gebührensenkung von ca. 0,50 €/m³ erfolgen. Bei den Kleinkläranlagen ist eine Anhebung der Grundgebühr von 15,90 € auf ca. 26,50 € geplant.

 

 

Herr Skotnik bezeichnet das Gerichtsurteil zu den Altanschließerbeiträgen als ungerecht. Dass die Beiträge für den laufenden Betrieb verwendet wurden und nicht, um Kredite abzulösen oder die Anlage zu erweitern, hält er für rechtswidrig. Die Erhöhung der Grundgebühr statt der Verbrauchsgebühr nach dem Wegfall der Gebührenstützung durch die Altanschließerbeiträge belastet wieder die Gruppe Altanschließer/Grundstücksbesitzer/ Vermieter stärker als andere Gebührenzahler.  

 

 

Herr Schacht teilt u.a. mit, dass für eine bessere Planbarkeit die Fixkosten zu einem hohen Prozentsatz aus der Grundgebühr gezogen werden. Daher muss die Grundgebühr im Bereich Abwasser erhöht werden.

Durch die Altanschließerbeiträge wurden weniger Kredite aufgenommen.

 

 

Herr Jahrmärker fragt nach dem Planungsstand der Klärschlammkooperation, nach der Höhe der Beteiligung des WZV und ob die Möglichkeit besteht, aus dem Verbund auszusteigen, da in Stavenhagen eine Klärschlammanlage errichtet wird.

Herr Schacht informiert, dass der WZV seit 2019 Mitglied in der Klärschlammkooperation M-V (KKMV) ist. Dieser Kooperation ist man beigetreten, um Planungssicherheit und Mitspracherecht zu erlangen, um unabhängig vom Klärschlammmarkt zu sein.

Die Baukosten belaufen sich nach derzeitigem Stand auf ca. 60 Mio Euro – bislang ohne Fördermittel. Die Anlage hat eine Kapazität von 100 000 Tonnen und soll Anfang 2026 in Betrieb gehen.

Die KKMV ist eine kommunale Gemeinschaft, bestehend aus 17 Gesellschaftern. Der WZV ist mit 6 % beteiligt.

 

 

Nach seinen Ausführungen verlässt Herr Schacht die Sitzung.