12.04.2021 - 6 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im förmlich fes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mo., 12.04.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die vorzeitige Erhebung von Ausgleichsbeträgen für die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ Teilbereich II (Flurstücke im Bereich der Petersilienstraß, Pastinakelstraße, Steintormauerstraße, Steinstraße, Lindenstraße und Lange Straße) und Teilbereich III (Flurstücke im Bereich der Mühlenstraße und Teichstraße) mittels Ablösevereinbarungen gemäß § 154 Abs. 3, Satz 2 BauGB wird beschlossen.
Bei der Zahlung des Ausgleichbetrages bis zum 31.12.2021 wird ein Abschlag in Höhe von
5 % gewährt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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290,2 kB
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