12.01.2021 - 13 Errichtung von einer doppelseitigen Werbeanlage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Skotnik fragt an, ob die Werbetafeln die Schilder von Frau Wetzel verdecken?

Herr Müller teilt mit, dass die Schilder von Frau Wetzel vor dem Ortseingangsschild aufgestellt werden und somit keinen Konflikt mit den Werbetafeln haben.

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Errichten von einer doppeltseitigen Werbeanlage auf dem Grundstück in der Gemarkung Malchin Flur 3 auf dem Flurstück 21/71wird erteilt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2176&TOLFDNR=20221&selfaction=print