12.01.2021 - 7 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Skotnik teilt mit, dass es eine Vielzahl an positiven und auch negativen Aspekten gibt.

Er schlägt vor, erstmal einen B-Plan aufzustellen und nach Fertigstellung der Häuser in Malchin die weiteren Ortsteile zu betrachten.

 

Herr Müller bittet um die Aufstellung aller B-Pläne, sollte die Bebauung durch die VIDA Deutschland GmbH nicht erfolgen, kann der B-Plan durch einen anderen Erschließungsträger genutzt werden.

 

Frau Gillert bitte darum, ausschließlich eine Wohnbebauung zu zulassen. Eine Ferienhausanlage sollte auch in den Ortsteilen nicht genehmigt werden.

 

Herr Süssig fragt, was mit dem B-Plangebiet in Remplin hinter der Kirche weiter passiert?

 Herr Banek teilt mit, dass der B-Plan aufgehoben wurde.

 

Herr Banek erläutert kurz, dass mit dem Projektträger ein städtebaulicher Vertrag geschlossen wird, in diesem werden auch die Erschließungs- und B-Plankosten geregelt.

 

Frau Bremer fragt, wie die Eigentumsverhältnisse der Grundstücke sind?

Herr Müller teilt mit, dass die Grundstücke in den Ortsteilen Remplin, Groschendorf und Duckow der Stadt gehören, lediglich das Grundstück in Malchin ist privat.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 32 „Am alten Bahndamm“ der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Da das Vorhaben den Festlegungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Malchin nicht  entspricht, muss auch der Flächennutzungsplan in einem Parallelverfahren angepasst bzw. geändert werden.

  

Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 278/1 und 279/1 in der Flur 11 der Gemarkung Malchin mit einer Gesamtgröße von ca. 43.920 m² (siehe Lageplan).

  

Planungsziel:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird folgendes Planungsziel angestrebt:

 

-         Ausweisung eines Wohngebietes auf den privaten Flurstücken zur Bebauung mit

      Einfamilienwohnhäusern ggf. Zweifamilienwohnhäusern

-     Herstellung einer Erschließungsstraße mit  allen erforderlichen Ver- und 

      Entsorgungsanlagen

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage