03.12.2020 - 10 Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung v...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Hr. Friedrichs schlägt vor, dass die Gemeinde es darauf ankommen lassen soll und den Beschluss ablehnen sollte. Er ist der Meinung, dass die Politik sich auch einbinden muss.

 

Hr. Ziesemer ist der Meinung, dass man eine erneute Erhöhung den Bürgern nicht zumuten kann.

 

Hr. Dr. Pietschke hätte sich gewünscht, dass eine bessere Begründung aufgeführt wird und an Bsp. belegt wird.

 

Fr. Rißer teilt mit, dass Daten vorliegen. Sie gibt Beispiele zur Erhöhung. Wasser- und Bodenbeiträge sind keine Landesaufgaben. Die Gemeinde ist verantwortlich. Die Orientierungsdaten für 2021 sehen für Gielow nicht gut aus.

 

Sie weist auch darauf hin, wenn die Satzung abgelehnt wird, muss der BM Widerspruch einlegen oder der LVB, da die Gemeinde die Differenz tragen muss.

 

 

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2. Die beigefügte Satzung der Gemeinde Gielow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

 

 

Nein-Stimmen:

9

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage