30.11.2020 - 8 Entlastung des Bürgermeisters für den Jahresabs...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Herr Ebeling erklärt sich für Befangen. Er übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Pleinert.

 

Beschluss:

Dem Bürgermeister wird gemäß § 60 Absatz 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V für den vom Jahresabschluss zum 31.12.2019 abgedeckten Zeitraum die Entlastung erteilt.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

Herr Ebeling übernimmt wieder die Sitzungsleitung.