01.12.2020 - 9 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaub...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Im Zuge der Coronapandemie und der Daseinsvorsorge im ländlichen Bereich werden für das Jahr 2020 in der Gemeinde Basedow keine Sondernutzungsgebühren für den Verkauf von Waren aus Fahrzeugen im Straßenverkehr erhoben.

Die Gebühr wird monatlich nach den Benutzungsangaben der Reisegewerbetreibenden errechnet. Werden keine Angaben der Gewerbetreibenden abgegeben, so wird die Gebühr geschätzt. Im vorausgegangenen Jahr 2019 wurden bereits keine Sondernutzungsgebühren in diesem Zusammenhang generiert.

Für das Jahr 2021 wird eine 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen in der Gemeinde Basedow erstellt.

 

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Beschluss:

Die beigefügte Zweite Änderungssatzung zur Satzung über die Erlaubnis und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb der Ortslagen in der Gemeinde Basedow wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

7

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2152&TOLFDNR=20097&selfaction=print