25.05.2020 - 5 Teileinziehung Am Kanal

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Bremer fragt, ob es mit Blick auf die Zukunft gut durchdacht ist, die vorgesehene Fläche als Parkplatz zu nutzen.

Herr Müller teilt mit, dass derzeit keine andere Nutzung der Fläche vorgesehen ist und dass durch die Teileinziehung der Charakter von Koester’s Eck als Fußweg geschützt werden soll.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadt Malchin beantragt beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat, Bauamt die Beschränkung der Widmung der Straße „Am Kanal“ auf Kösters Eck (Teileinziehung). Die einzuziehende Fläche befindet sich auf den Flurstücken 158/4 und 154/42 der Flur 5 in der Gemarkung Malchin. (siehe Lageplan)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2115&TOLFDNR=19386&selfaction=print