18.06.2020 - 8 Bereitstellung der Eigenmittel für die Foyerges...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 18.06.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Für die Maßnahme „Foyergestaltung der Grundschule Gielow“ beschließt der Hauptausschuss der Gielow gemäß § 49 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern die Umsetzung der Maßnahme im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 30.000 € sind bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Der nach Abzug der bewilligten Fördermittel verbleibende Eigenanteil in Höhe von 7.500 € wird aus übertragenen Ansätzen des Vorjahres in den Produktsachkonten 1.1.4.01.523100 und 1.1.4.01.723100 gemäß § 15 GemHVO-Doppik bereitgestellt. In diesen Sachkonten stehen jeweils noch Mittel in Höhe von 9.238,09 € zur Verfügung.
Anlagen zur Vorlage
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