03.08.2020 - 6 Begehung der Ortslagen in der Gemeinde

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Wortprotokoll

Christinenhof

Die Arbeiten am Feuerlöschteich sind noch nicht ausgeführt worden, Ausschreibung und

Beauftragung soll veranlasst werden

 

Das Ordnungsamt wird gebeten zu prüfen, ob eine Tonnagebegrenzung auf 7.5 t für die Dorfstraße erfolgen kann (außer landwirtschaftlicher Verkehr). Die Aufstellung eines entsprechenden Schildes müsste an der Kreisstraße erfolgen.

Die Dorfstraße mit anschließendem ländlichen Weg wird durch zahlreiche LKW genutzt.

Laut Informationen einiger Ausschussmitglieder wird die Bushaltestelle an der Kreisstraße

nicht mehr angefahren. Auch hier möge das Ordnungsamt den Sachverhalt in Zusammenarbeit mit Verkehrsbetrieb und LK prüfen. Wenn die Haltestelle nicht mehr benötigt wird, soll das Bauamt sich um den Rückbau kümmern.

 

Die Eigentümer des Furstückes 9, Flur 1 (Siegel/Buschmann) sollen angeschrieben und

auf die Reinigungspflicht lt. Straßenreinigungssatzung hingewiesen werden.

 

Liepen

Die Pflasterung der 1. Einfahrt Liepen hat eine Querrinne. Diese soll durch die Gemeindearbeiter beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten, hierfür mit Herrn Kahlert einen Termin abzustimmen und dann die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung zu beantragen.

 

Ebenfalls an der 1. Einfahrt wurde das Schild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h übermalt (auf 80 km/h), das Schild muss ersetzt werden.

 

Wegen der gegenwärtigen Diskussionen zu Badestellen wird die Verwaltung gebeten zu prüfen inwieweit eine zusätzliche Beschilderung am vorhandenen Steg erforderlich ist, ggf. ein Geländer.

 

Familie Hahn soll nochmals auf die Straßenreinigungssatzung hingewiesen werden (Beseitigung  des Bewuchses auf dem Gehweg).

 

Bei der Bank am Teich, gleich an der Straße, sind die Bretter kaputt, diese sollen durch die Gemeindearbeiter gewechselt werden.

Badestelle: Schilfwuchs vom Steg entfernen.

 

Hinrichsfelde

Die Scheune in der Flur 8, Flurstücke 26/27 droht einzustürzen, die Eigentümer sollen auf ihre Verkehrssicherungspflicht hingewiesen werden (Retzlaff/Lüdke).

 

Peenhäuser

Bei der Asphaltstraße ist eine Reparatur (Teilbereich hat Absackungen und Risse) erforderlich.

Die Eigentümer der Haus-Nr. 4, 5, 6, 7, 8; (Wolfgang Gritzan) und Haus-Nr. 17 (Sabine Reinke) sollen angeschrieben und auf die Reinigungspflicht lt. Straßenreinigungssatzung hingewiesen werden.

 

Lichtraumprofil auf dem Weg nach Peenhäuser schneiden

 

 

 

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