17.06.2020 - 8 Spendenbericht nach § 44 Abs.4 KV M-V

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Wortprotokoll

Die Gemeindevertreter nehmen die Informationsvorlage zur Kenntnis.

 

 

Reduzieren

Information:

 

Gemäß § 44 Abs.4 Satz 5 KV M-V erstellt die Gemeinde jährlich einen Bericht, in dem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind und übersendet diesen der Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der jeweilige aktuelle Bericht ist entsprechend § 44 Abs.4 Satz 6 KV M-V der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

 

Im Jahr 2019 sind die in der Anlage aufgeführten Spenden bei der Gemeinde Faulenrost für die angegebenen Zwecke eingegangen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage