26.05.2020 - 9 Beratung zum Haushalt 2020/2021 der Gemeinde Fa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 26.05.2020
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Durch Herrn Vonthien werden ausführlich die vorliegenden Unterlagen zum Entwurf des Haushaltes für die Jahre 2020 und 2021 erläutert.
Es werden die wesentlichen Unterhaltungsaufwendungen und Investitionen besprochen.
Durch die Gemeindevertreter werden folgende Anmerkungen gegeben:
- Einbau einer Untermessung zur Bewässerung des Sportplatzes für ca. 6.200 € - Kosten-/Nutzungsprüfung der saisonale Nutzung eines Standrohres mit Wasserzähler vom WasserZweckVerband im Vergleich zum Einbau einer Untermessung
- Die Unterhaltungsmaßnahme „Erneuerung Bohlenbelag Fußgängerbrücke bei Ahrends“ ist auf das Jahr 2021 zu verschieben.
- Aufnahme der investiven Maßnahmen „Umrüstung Straßenbeleuchtung auf LED in Demzin und Rittermannshagen“ unter der Maßgabe, da eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung durchgeführt wird und der Amortisationszeitraum die Abschreibungsdauer nicht übersteigt.
- Für die Aufnahme der Kopfsteinpflasterstraße in der Gutsanlage ist zunächst ein Termin mit der Denkmalbehörde zu vereinbaren um zu klären, welche Ausbauvarianten möglich sind. Hierzu sollte sich im Anschluss der Bauausschuss verständigen, ob ein Antrag auf Förderung über die Dorferneuerung gestellt werden soll.
- Die geplanten Gewerbesteuererträge für die Jahre 2021 bis 2023 sind zu überprüfen. Durch den Weggang eines großen Gewerbesteuerzahlers sind voraussichtlich geringere Erträge einzuplanen.
Herr Vonthien stellt einzelne Produktsachkonten, in denen es wesentliche Veränderungen zum Vorjahr gibt vor und erläutert den Zusammenhang. In einigen Sachkonten wird es noch geringfügige Änderungen zur vorliegenden Planung geben.
Mit der vorliegenden unausgeglichenen Planung ist für die Gemeinde Faulenrost ein Haushaltssicherungskonzept zu erstellen. Um die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Sonder- und Ergänzungszuweisungen gemäß § 27 Finanzausgleichsgesetz im Jahr 2022 aufrecht zu erhalten müssen die Hebesätze für die Realsteuern mit 20 Punkten über dem gewogenen Durchschnittshebesatz der Gemeinde bis 1.000 Einwohner liegen.
Der Punkt der Anpassung der Steuerhebesätze ab dem Jahr 2021 wird kontrovers diskutiert. Die Festlegung der Hebesätze für das Jahr 2021 wird in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung endgültig erfolgen.
Herr Konitzer in seiner Funktion als Rechnungsprüfungsausschussvorsitzender erhält die vorliegenden Unterlagen im Nachgang der Sitzung und gleichzeitig die Einladung zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung. Herr Vonthien bietet ihm einen individuellen Termin zur Erläuterung der Unterlagen an.
Herr Vonthien bittet alle Gemeindevertreter Änderungen oder Ergänzungen zur vorliegenden Planung rechtzeitig vor der nächsten Sitzung mitzuteilen. Ziel ist es die Doppelhaushaltssatzung für die Jahre 2020 und 2021 in der nächsten Sitzung zu beschließen.
