09.12.2020 - 17 Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Ver...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Dr. Mahnke verliest den geänderten Beschlussvorschlag aus dem Finanzausschuss.

 

Herr Lehmann beantragt, dass die Antragsfrist (5.2) auf den 5. Januar eines Jahres vorverlegt wird, um Planungssicherheit für die Vereine zu erreichen.

 

Herr Teggatz hält die Antragsfrist bis zum 28.02. des laufenden Jahres für ausreichend.

 

Frau Dr. Mahnke lässt über Herrn Lehmanns Antrag, die Antragsfrist auf den 5. Januar zu verlegen, abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

12

 

 

Enthaltungen:

5

 

 

Der Antrag hat sich nicht durchgesetzt.

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Geänderter Beschluss:

Die in der Anlage beigefügte Richtlinie zur Förderung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden und Organisationen in den Bereichen Sport, Jugend, Soziales und Kultur der Stadt Malchin wird beschlossen.

 

Der Punkt 5.3. wird wie Folgt geändert:

Der Hauptausschuss entscheidet auf Grundlage des Beratungsergebnisses des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung über die Förderung bzgl. der vorliegenden Anträge.

 

Der Punkt II, 2.2. wird wie Folgt geändert:

Vereine erhalten für ihre Übungsleiter auf Antrag jährlich einen Pauschalzuschuss in Höhe von 75,00 € je anerkannter Übungsleiterlizenz.

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

3

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage