09.12.2020 - 14 Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben. 
  2. Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

16

 

 

Nein-Stimmen:

5

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage