04.11.2020 - 4 Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Rißer erläutert die Vorlage umfassend. Sie informiert darüber, dass der entsprechende Beschluss zur Erhöhung der Beitragssätze in der Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ gefasst worden ist.

 

Herr Neumann kritisiert, dass nach seiner Auffassung der Wasser- und Bodenverband seine Aufgaben nicht umfassend erfüllt. Er führt aus, dass z.B. im Graben am Bahndamm Richtung Gielow hoher Schilfbewuchs ist, der trotz mehrfacher Hinweise nicht beseitigt worden ist.

 

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass Vertreter des Wasser- und Bodenverbandes in einem Fachausschuss über ihre Arbeit und die Aufgabenerfüllung berichten sollten.

 

 

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Beschlussvorschlag:

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff.11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für die Haushaltsjahre 2021 und 2022 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben. 
  2. Die beigefügte Satzung der Stadt Malchin über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 KV M-V beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage