02.11.2020 - 14 Genehmigungsfreistellung zur Errichtung eines E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, wird das Bauvorhaben Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport in der Flur 33 auf dem Flurstück 239 genehmigungsfrei gestellt. Die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV sind erfüllt. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2050&TOLFDNR=19980&selfaction=print