02.11.2020 - 12 Widmung der Straße "Am Wiesengrund" für den öff...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Skotnik fragt, ob die Errichtung der Straße nach den Regeln und Normen errichtet wurden.

Herr Müller berichtet, dass die Errichtung fachgerecht erfolgte und eine Übernahme durch die Stadt erst nach Abnahme der Straße erfolgt.

 

Herr Süssig weist darauf hin, dass im Zuge von bereits erfolgtem Veränderungsbau u.U. die Vliesschicht beschädigt und nicht ersetzt wurde.

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Beschlussvorschlag:

Die in der Stadt Malchin OT Salem gelegenen Flurstücke werden gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 5. Juli 2018 (GVOBl. M-V S. 221, 229) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Demnach verfügt die Stadt Malchin, dass die in der Gemarkung Salem, Flur 1 gelegenen und in ihrem Eigentum stehenden Flurstücke 33/20, 44/1 und 44/2 gemäß § 7 als Gemeindestraße (Ortsstraße) ohne verkehrliche Beschränkung dem öffentlichen Verkehr dienen. Die Widmung wird im „Malchiner Generalanzeiger“ öffentlich bekannt gemacht.

 

Die Anlage als Lagekarte (zu widmende Fläche stark umrandet) ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

4

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=2050&TOLFDNR=19947&selfaction=print