25.05.2010 - 12 Änderung des B-Planes Nr. 10 "Koesters Eck"

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Dorn erläutert die Begründung zum B-Plan (hier Grundzüge) .Eine Änderung des B-Planes im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB (ist noch zu prüfen!) würde zwischen

2 -3 T€ kosten. In 2010 ist im Haushalt kein Geld vorgesehen.. Herr Kastner vertritt die Auffassung, dass keine Änderung notwendig ist. Hier wäre eine negative Beispielwirkung für andere Vorhaben gegeben.

Herr Soldwisch vertritt die Meinung, dass der Verein „Säute Eck“ an den Kosten der Änderung beteiligt werden sollte.

Eine längere Diskussion schließt sich an.

Herr Kastner schlägt vor,

a)Kostenvoranschläge sowohl für das  vereinfachte als auch für das normale Planänderungsverfahren beim Planer bis zur Hauptausschußsitzung am 8.06.10 einzuholen. b) den Verein „Säute Eck“ an den Kosten des Verfahrens zu beteiligen.

Dem Beschlußvorschlag mit der Maßgabe unter a) und b) wird zugestimmt.

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Beschlussvorschlag:

Der B-Plan 10 „Koesters Eck“ wird dahingehend geändert, dass die textliche Festsetzung unter Pkt. 3.2. durch folgende Formulierung ersetzt wird:

 

„In den Teilgebieten SO 1 bis SO 4 sind Garagen und Carports unzulässig (§ 12 (6) BauNVO). In den Teilgebieten SO 2 bis SO 4 sind Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO unzulässig. Im Teilgebiet SO 1 ist  je ein Nebengebäude im Sinne des § 14 BauNVO bis zu einer Grundfläche von 10 m2 pro Bootshaus zulässig.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

0