07.09.2020 - 7 Genehmigungsfreistellung zum Neubau eines Einfa...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Süssig schlägt vor, dass die Bauanträge weiterhin im Bauausschuss beschlossen werden.

 

Herr Soldwisch teilt mit, dass in den Neubaugebieten in Malchin auch die Bauanträge Genehmigungsfrei gestellt wurden. Auf Grund der Gleichberechtigung sollte dies auch für das Wohnbaugebiet genehmigt werden.

 

Herr Müller erläutert kurz den aktuellen Stand der Erschließungsmaßnahme.

 

Frau Bremer fragt, ob dem Bauantrag zugestimmt werden kann, wenn gegen die Maßnahme noch eine Klage läuft?

 Herr Müller teilt mit, dass für das Gebiet ein rechtskräftiger B-Plan besteht.

 

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Beschluss:

In Abstimmung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt wird das Bauvorhaben Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einzeln stehender Garage in der Flur 1, Gemarkung Salem, auf dem Flurstück 33/22 genehmigungsfrei gestellt, da die Bedingungen aus dem § 62 Abs.1 und 2 L-BauO MV erfüllt sind. Demzufolge wird kein Genehmigungsverfahren durchgeführt und eine Untersagung nach §15 Abs.1 BauGB (Veränderungssperre) wird beim Landkreis nicht beantragt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

3

 

 

Nein-Stimmen:

1

 

 

Enthaltungen:

1