11.06.2020 - 18 Genehmigung einer Übertragung einer Aufwandserm...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bildung einer Aufwands/Auszahlungsermächtigung im Jahr 2019 für das Haushaltsjahr 2020 wird gemäß § 15 GemHVO-Doppik M-V im Produktsachkonto 1.1.4.03.523100 und 1.1.4.03.723100 – Unterhaltung der Grundstücke,  Außenanlagen, Gebäude- und Gebäudeeinrichtungen – in Höhe von 2.289,00 € genehmigt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0