28.02.2019 - 8 Einvernehmenserteilung zur Abweichung vom Gebie...

Beschluss:
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Wortprotokoll

Hr. Jahnel bittet Fr. Rißer einige Ausführungen zur Sachlage zu geben.

 

Gemäß § 42 Abs.1 Satz 2 können Ortsteilvertretungen gebildet werden für Gebiete, die früher selbstständig waren.

Von dieser kommunalverfassungsrechtlichen Möglichkeit wurde im Zuge der Eingemeindung der ehemals selbstständigen Gemeinde Gorschendorf in die Stadt Malchin Gebrauch gemacht.

Die Eingemeindung von Gorschendorf in die Stadt Malchin wurde mit Ablauf des 31.12.2002

wirksam. Dies liegt nunmehr mehr als 15 Jahre zurück.

Abweichungen vom Gebietsänderungsvertrag sind gemäß § 11 Abs.4 letzter Satz zulässig, wenn hierüber Einvernehmen zwischen der Gemeindevertretung und der Vertretung des Ortsteils besteht.

Mit Beschlussfassung zum Haushaltssicherungskonzept durch die Stadtvertretung vom 08.03.2017 wurde beschlossen, dass die zusätzlichen finanziellen Aufwendungen für die Ortsteilvertretungen Remplin und Gorschendorf bis zum Haushaltsjahr 2019 sukzessive abgeschmolzen werden.

Hintergrund der Überlegungen war, dass mehr als 15 Jahre nach der Gemeindefusion die Integration der ehemals selbstständigen Gemeinde erfolgt ist und sie gleichberechtigt mit den sonstigen Ortsteilen von Malchin besteht. Eine gesonderte Ortsteilvertretung ist mithin nicht mehr erforderlich ist. Dies ist auch aus den Regelungen des § 11 Abs.4 Satz 1 KV- DVO herleitbar.

Außerdem sind Einwohner(innen) der entsprechenden Ortsteile auch Mitglieder der Stadtvertretung und können jederzeit die Anliegen des Ortsteils in den Gremien der Stadt einbringen.

Zu besonderen Vorhaben - auch in den Ortsteilen - wird in speziellen Einwohnerver-sammlungen unterrichtet.

Geplant ist künftig außerdem eine jährliche „öffentliche“ Begehung der Ortsteile mit der

Verwaltungsleitung und ggfs. mit den Vorsitzenden der Fachausschüsse. Dort können die Anliegen der Einwohner direkt vorgetragen werden.

 

Die Mitglieder der Ortsteilvertretung tragen ihre Bedenken gegen das Auflösen der Ortsteilvertretung vor. Es sollte vielleicht über eine andere Struktur nachgedacht werden. Die Beschlussvorlage wird an die Verwaltung zurück verwiesen.

 

Frau Rißer macht den Vorschlag, vor der Stadtvertretung eine Zusammenkunft mit den Fraktionsvorsitzenden und den OTV-Vorstehern einzuberufen und neu zu diskutieren.

 

 

 

 

19.00 Uhr Endes öffentlichen Teils, die Einwohner verlassen die Beratung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1922&TOLFDNR=17437&selfaction=print