30.07.2019 - 5 Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Basedow...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz führt zur Thematik ein und erläutert die Notwendigkeit und Bindungswirkung des Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Anschließend erläutert Herr Vonthien die wesentlichen Eckpunkte des vorliegenden Haushaltssicherungskonzeptes und die für die Zukunft anvisierten zentrale Ziele.

 

Neben den vom Hauptausschuss beschlossenen Änderungen, werden noch folgende Ergänzungen gemacht:

  • 5.4.1.00
    Rubrik „Beschreibung der Maßnahmen“
    Für zukünftige Investitionen darf die Förderquote, bis auf Investitionen in die Straßenbeleuchtung, von 70 % nicht unterschritten werden.
  • 5.5.2.00
    Im Jahr 2020 muss der gemäß Gutachten gesperrte Steg am Dröbel zurückgebaut und erneuert werden. Diese investive Maßnahme führt voraussichtlich zu jährlichen Abschreibungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 500,00 € (bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren).

 

Herr Reinholz stellt die Beschlussvorlage mit den Ergänzungen des Hauptausschusses und den Ergänzungen aus der laufenden Beratung zur Abstimmung.

 

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Beschluss:

Das beigefügte Haushaltssicherungskonzept der Gemeinde Basedow für die Haushaltsjahre 2019 2024 wird beschlossen.

 

Folgende Ergänzungen werden aufgenommen:

  • 5.4.1.00

Die Ortslage Basedow befindet sich im „Geschmückten Landgut“ und steht im Großteil unter Denkmalschutz. Dies bedeutet, dass für sämtliche Investitionsmaßnahmen in die Infrastruktur denkmalpflegerische Zielstellungen auf Kosten der Gemeinde zu erarbeiten sind. Sollte sich ergeben, dass die Investitionsmaßnahme nicht durchgeführt wird, verbleiben die Kosten gänzlich bei der Gemeinde. Auf Grund der Vorgaben des Denkmalschutzes werden zudem investive Maßnahmen oftmals kostenintensiver.

  • 5.5.1.00

Die Gemeinde Basedow (insbesondere die Ortslage Basedow) ist großflächig als Lenné-Park angelegt. Hieraus ergeben sich historische Alleen im gemeindlichen Eigentum in einer Gesamtlänge von 17,4 km. Diese Alleen verursachen in Bezug auf die Unterhaltung und Pflege erhebliche Mehraufwendungen/-auszahlungen als in vergleichbaren Gemeinden.

  • 6.1.1.00

Neben der Absenkung des Umlagesatzes der Kreisumlage soll ebenfalls auf die Absenkung des Hebesatzes der Amtsumlage hingewirkt werden.

  • 5.4.1.00

Rubrik „Beschreibung der Maßnahmen“
Für zukünftige Investitionen darf die Förderquote, bis auf Investitionen in die Straßenbeleuchtung, von 70 % nicht unterschritten werden.

  • 5.5.2.00
    Im Jahr 2020 muss der gemäß Gutachten gesperrte Steg am Dröbel zurückgebaut und erneuert werden. Diese investive Maßnahme führt voraussichtlich zu jährlichen Abschreibungen im Ergebnishaushalt in Höhe von 500,00 € (bei einer voraussichtlichen Nutzungsdauer von 20 Jahren).

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage