06.05.2019 - 12 Kalkulation und Hafengebühren für den Sportboot...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Der BM übergibt das Wort an Herrn Schneider von der Verwaltung.

Herr Schneider gibt Erläuterungen zur Erarbeitung der Kalkulation. Er teilt mit, dass die Werte der Satzung nicht 1 : 1 auskalkuliert sind und gibt zu bedenken, dass bei der Diskussion auch die Haushaltslage der Gemeinde zu beachten ist.

 

Es folgt eine kontoverse Diskussion.

Im Ergebnis der Diskussion wird festgelegt, dass der § 3 – Bemessung der Benutzungsgebühren – Absatz (3) Für Saisonliegeplätze wird folgende Liegeplatzgebühr erhoben:

-          je angefangenem Bootslängenmeter (Länge über alles) nicht wie vorgesehen 90 € sondern 50 € für die Jahre 2020 und 2021 beschlossen wird.

Mit dieser Änderung wird die Hafengebührensatzung für den Sportboothafen Kummerow beschlossen.

 

 

 

19.40 Uhr Frau D. Moritz und Frau S. Eckardt nehmen an der Sitzung teil.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziff. 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1, 2 und 6 KAG M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation beschlossen. Sie gilt für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021.
  2. Die Hafengebührensatzung für den Sportboothafen wird beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1