09.05.2019 - 10 Aufstellungsbeschluss zur Satzung über den Beba...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kahlert übergibt das Wort an Herrn Banek von der Verwaltung.

 

Herr Banek informiert die Gemeindevertreter das mit der Aufstellung eines B-Planes Baurecht für die Errichtung eines Allgemeinden Wohngebietes und für ein Mischgebiet geschaffen werden soll.

Ebenfalls soll ein Radweg und das Wasserregime Schmelzbach ausgewiesen werden.

 

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde. Sind Interessenten für das Gebiet vorhanden, dann wird ein Städtebaulicher Vertrag erarbeitet und der Gemeinde zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Herr Banek teilt mit, dass zur Wiederherstellung des Wasserregimes des Schmelzbaches der Termin zur Beantragung eines Förderantrages bis zum 30.08.2019 verschoben wurde, Stichtag war der 30.04.2019.

 

 

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Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gielow beschließt die Aufstellung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 „Schmelzbach“ der Gemeinde Gielow.

 

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan in diesem Bereich zu ändern bzw. anzupassen.

 

Mit der Erarbeitung der dazu erforderlichen Planungsunterlagen ist das Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat aus Gielow zu beauftragen.

 

Den Auftag für die Planung zur Wiederherstellung des Wasserregiemes des Schmelzbaches erhält das Landschaftsarchitekturbüro Pulkenat aus Gielow.

 

 

Plangebiet:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes soll größtenteils das Gelände der ehemaligen Sargfabrik umfassen. Er ist ca. 3,5 bis 4 ha groß und umfasst die Flurstücke bzw. Teilstücke der Flurstücke 133/5, 139/18, 140/2, 141/1, 141/2, 142/2, 142/4, 144/1, 144/2, 145/1, 146/1, 147/1, 147/2, 150/3, 150/4, 150/5, 150/6, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 151/9, 151/10, 151/11 in der Flur 1 der Gemarkung Gielow. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt. 

 

 

Planungsziel:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Ausweisung eines Wohngebietes zur Bebauung mit Einfamilienhäusern

-          Ausweisung eines Mischgebietes zur Bebauung mit gemeindliche Einrichtungen

-          Ausweisung einer öffentlichen Grünanlage (Parkfläche)

-          Ausweisung eines Regenrückhaltebeckens (Wasserregime Schmelzbach)

-          Ausweisung eines Radweges 

 

Das Bauleitplanverfahren soll gemäß § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) als beschleunigte Verfahren durchgeführt werden. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

11

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

 

20.00 Uhr die Gäste verlassen die Sitzung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage