09.04.2019 - 5 Wohnbebauung auf dem Gelände der ehem. Sargfabr...

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Wortprotokoll

Zu diesem TOP spricht der Bauamtsleiter des Amtes Malchin am Kummerower See, Herr Banek.

Herr Banek geht zuerst auf die erfolglos gebliebene Ausschreibung einer Teilfläche des ehemaligen Sägewerksgeländes ein. Im Folgenden erläutert Herr Banek den Ausschussmitgliedern, dass die Gemeinde Gielow mit dem Aufstellen eines B-Planes die Möglichkeit hat für bis zu 14 Eigenheime (reines Wohngebiet) und für ein Mischgebiet (Feuerwehr-Bürgerhaus oder Wohnnutzung) Baurecht zu schaffen.

Die überwiegende Anzahl der Flächen befinden sich bereits im Besitz der Gemeinde Gielow. Eine Zuziehung privater Flächen ist möglich, die Grundstücke der entsprechenden Eigentümer würden deutlich aufgewertet, ein Verkaufszwang besteht nicht. Durch Herrn Banek wird auf die langfristige strategische Ausrichtung der Maßnahme hingewiesen.

Er schlägt den Ausschussmitgliedern vor, einen Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan zu fassen.

Wenn der B-Plan vorliegt besteht Baurecht.

 

Herr Wagenknecht befürchtet, dass die pro Baugrundstück ergebenden Kosten so hoch werden, dass sich die Grundstücke nicht vermarkten lassen.

 

Herr Harpeng informiert die Ausschussmitglieder, dass im Zuge der Maßnahme „Schmelzbach“ eine Pflegetrasse/Weg hergestellt wird. Bei der Planung dieses Weges ist eine spätere Bebauung zu berücksichtigen (Eignung als gesicherte Zuwegung der zukünftigen Grundstücke).

Insgesamt sieht der Ausschuss die Schaffung von Baurecht in diesem Bereich der Gemeinde Gielow sehr positiv.

 

Der BA stimmt einstimmig dafür, dass durch die Gemeindevertretung ein Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gefasst werden soll.