08.04.2019 - 19 Schulzentrum Malchin
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Datum:
- Mo., 08.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
2019/MC/045 Schulzentrum Malchin
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Jahrmärker stellt den Antrag, dass die Protokolle der Arbeitsgruppensitzungen an die Stadtvertreter zur Kenntnis gegeben werden.
Herr Süssig hinterfragt, ob die Stadt den Eigenanteil aufbringen kann.
Herr Müller informiert darüber, dass die Fördermittel beantragt werden und nach Vorlage der Fördermittel wird über den Eigenanteil der Stadt entschieden.
Noch in dieser Woche soll eine Information über die Förderung zum Umbau/Sanierung der Marcus-Schule erfolgen. Angedacht ist es, die Inklusion in den Schulen bis 2023 durchzusetzen.
Beschlussvorschlag:
01. Die Stadtverwaltung beauftragt den Bürgermeister, zusammen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die Varianten 1 und 2 der Projektstudie zum Schulzentrum weiter zu untersuchen.
Die Vorschläge/Änderungswünsche aus der Sitzung des Sozialausschusses vom 29.01.2019 und der ersten Sitzung der zeitweiligen Arbeitsgemeinschaft vom 20.03.2019 sind dabei zu berücksichtigen.
Insbesondere ist zu klären, ob die Fördermittel, die für die Sanierung der Marcus-Schule bereitstehen, auch für einen Schulneubau (unabhängig des möglichen Standortes) eingesetzt werden können.
Über das Ergebnis ist die Stadtvertretung zeitnah zu informieren.
02. Der Bürgermeister wird beauftragt, regelmäßig in den Fachausschüssen und in den Sitzungen der Stadtvertretung über den aktuellen Sachstand zu informieren.
03. Der Bürgermeister wird beauftragt, zusammen mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte einen Finanzierungsplan für den Bau eines Schulzentrums aufzustellen (Bezug nehmend auf beide Varianten).
Hier sind insbesondere alle Fördermöglichkeiten zu prüfen und darzustellen.
Die finanziellen Folgen, die sich aus der doppischen Haushaltsführung (insbesondere die Restbuchwerte der Schulen) für den Finanzierungsplan ergeben, sind zu beachten.
