06.03.2019 - 17 Hafengebührensatzung über den Sportboothafen Salem
Grunddaten
- TOP:
- Ö 17
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 06.03.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Süssig empfindet die Slipgebühren in Höhe von 4,85 Euro je Vorgang als viel zu niedrig.
Er stellt den Antrag, auch über den Vorschlag des Bauausschusses, für Saisonlieger eine Gebühr von 90 Euro/Blm an Stelle von 120 Euro/Blm zu erheben, abzustimmen.
Daraufhin stellt Herr Soldwisch klar, dass die Mitglieder des Bauausschusses nur aufgrund des vorherigen Abstimmungsergebnisses im Jahr 2018 (Bauausschuss 90 Euro, Hauptausschuss 120 Euro/Blm), wieder 90 Euro/Blm beschlossen haben. Nach erneuter Rücksprache folgen die Bauausschussmitglieder dem Vorschlag des Hauptausschusses.
Da der Beschluss des Hauptausschusses der weitergehende Antrag ist, wird erst über diesen abgestimmt.
Beschluss:
1. Die Beschlüsse 2018/MC/053 und 2018/MC/067 zur 2. Änderung der Hafengebühren-
satzung vom 16.05.2018 werden aufgehoben.
2. Auf Grundlage des §§ 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
3. Die Hafengebührensatzung über den Sportboothafen wird mit der Änderung, für Saisonlieger eine Gebühr von 75 Euro/Blm an Stelle von 120 Euro/Blm zu erheben, beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,3 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
176,2 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
9,5 MB
|
