24.10.2019 - 11 Satzungsbeschluss über die Aufhebung der Sanier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Jennerjahn erläutert die Beschlussvorlage und teilt ergänzend mit, dass beim LFI formell kein Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage der Schlussabrechnung gestellt werden muss. 

 

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Beschluss:

Die Satzung der Peenestadt Neukalen vom 02.02.1994 über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Altstadt“ wird für den gesamten Bereich des Sanierungsgebietes (Größe ca. 15,4 ha) zum 31.12.2018 aufgehoben.

Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile, die in der Anlage 2 aufgezählt sind und sich laut Lageplan innerhalb des dargestellten Geltungsbereiches befinden. Der Geltungsbereich umfasst die durch eine rote Linie gekennzeichnete und mit roter Farbe unterlegte, vom übrigen Stadtgebiet abgegrenzte Fläche. Der Lageplan ist als Anlage 1 beigefügt.

Anlage 1 (Lageplan) und Anlage 2 sind Bestandteil der Satzung.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

2

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1864&TOLFDNR=18606&selfaction=print