29.08.2019 - 8 Beschluss über den Einspruch von Herrn Hans-Rei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Feldmann informiert über die Zusammenarbeit mit dem Rechts- und Kommunalaufsichtsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu den Einsprüchen. Die Entscheidung über die Einberufung eines Wahlprüfungsausschusses muss die Stadtvertretung der Peenestadt Neukalen entscheiden. Da die Beschuldigungen anhand statistischer Daten erfolgte und keine Einzelfallbeschuldigung existiert, kann die Stadtvertretung über die Vorlage selbst abstimmen, zumal die Vorwürfe haltlos sind.

 

Heute wäre für Herrn Kern die Möglichkeit gewesen sich zu äußern, bzw. persönlich hätte man die Vorwürfe ausräumen können.

 

Herr Wilke findet es schade, dass die Arbeit des Wahlvorstehers und alle ehrenamtlichen Helfer so öffentlich in Frage gestellt wird.

 

 

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Beschluss:

  1. Die Stadtvertretung der Stadt Neukalen verzichtet gemäß § 36 Abs 1 Satz 3 Landes- und Kommunalwahlgesetz MV (LKWG M-V) auf die Bildung eines Wahlprüfungsausschusses.
  2. Die Stadtvertretung Neukalen beschließt gemäß § 35 und 36 LKWG M-V den Einspruch des Herrn Kern gegen die Wahl der Stadtvertretung als unbegründet zurückzuweisen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1862&TOLFDNR=18337&selfaction=print