06.12.2018 - 13 Informationen und Meinungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Vorkaufsrechtsverzichte

 

Lfd. Nr.

Gemarkung

Flur

Flst.

 

2018/008

Liepen

2

57

Hausgrundstück

2018/009

Gielow

1

108/8 tlw.(ca.1.250 m²

Unbebautes Grundstück

 

Frau Militzer bemängelt, dass ihr Antrag auf Beschneidung der Weide am Löschteich an der Straße der Einheit ungesehen durch den Bauausschuss abgelehnt worden ist. Hierzu berichtet Herr Schmidt, dass eine Beschneidung alle 10 Jahre notwendig ist und die letzte vor 5 Jahren erfolgte. Der Baumkontrolleur der Verwaltung wird beauftragt, den Baum auf die Notwendigkeit eines Rückschnittes hin zu begutachten.

 

Weiterhin berichtet Frau Militzer als Vorsitzende der Heimatstube von Missverständnissen mit dem neuen Gemeindearbeiter in Bezug auf die Vorbereitung des Weihnachtsmarktes. Herr Friedrichs und Herr Kahlert erläutern hierzu, dass die Arbeitsaufträge an die Mitarbeiter der Gemeinde ausschließlich durch den Bürgermeister bzw. seiner Stellvertreter erteilt werden. Anfragen auf Unterstützung von Vereinen sind somit an den Bürgermeister zu richten.

 

Herr Friedrichs hinterfragt den Sachstand zur Behebung der Risse in der Tannenstraße. Herr Kahlert erklärt, dass die Firma durch die Verwaltung beauftragt worden ist. Eine Umsetzung wird witterungs- und auftragsbedingt voraussichtlich erst im nächsten Jahr erfolgen. In diesem Zusammenhang bittet Herr Friedrichs die Verwaltungsleitung zu überdenken, ob sämtliche Protokolle der Ausschüsse und Stadt- bzw. Gemeindevertretungen in den Umlauf (mit Lesebestätigung) für alle Mitarbeiter gegeben werden. Er hat das Gefühl, dass nicht alle Mitarbeiter die Protokolle und die sich daraus ergebenden Arbeitsaufträge kennen.

 

Herr Ziesemer hinterfragt den Sachstand zum gewünschten Halteverbot in der Straße „Am Bornbruch“. Hierzu berichtet Herr Kahlert, dass die verkehrsrechtliche Anordnung durch die Verwaltung beim Landkreis beantragt worden ist.

 

Herr Kahlert erläutert, dass die Anhebung der Gebühren für die Nutzung des Gemeinderaumes seit geraumer Zeit angedacht ist. Da die hierzu notwendige Kalkulation weiterhin aussteht soll die Entgeltordnung für die Benutzung des Bürgerhauses der Gemeinde Gielow im § 2 zum 01.01.2019 wie folgt geändert werden:

 

„Die Höhe des Entgeltes beträgt für die Benutzung der Bürgerstube einschließlich der Kleinküche und des dort enthaltenen Inventars

 

    75,00 € für 12 Stunden.

 

Für Kleinveranstaltungen bis zu 6 Stunden beträgt das Entgelt

 

    35,00 €.

 

Die Gemeinde kann in besonderen Fällen eine andere Entgeltregelung treffen.“

 

Abstimmungsergebnis:   Ja-Stimmen:  9

      Nein-Stimmen: 0

      Enthaltungen:  0