04.12.2018 - 3 Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Faulenrost
- Datum:
- Di., 04.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Durch Herrn Tobaben werden zur Beschlussvorlage Erläuterungen gegeben. Er berichtet, dass an der Sitzung zur öffentlichen Gewässerschau am 14.11.2018 nur wenige betroffene zugegen waren. Im Anschluss übergibt er das Wort an Herrn Behn für weitere Ausführungen.
Herr Behn (Vorstandsmitglied im Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“) erläutert, dass die Erhöhung des allgemeinen Hebesatzes aufgrund des Ausschreibungsergebnisses für die Gewässerunterhaltung erfolgen muss.
Auf Fragen zur nahezu doppelten Gebührenhöhe im Vergleich zu den anderen Gemeinden des Amtes antworten Herr Tobaben und Herr Behn.
Herr Beck kritisiert, dass trotz regelmäßiger Unterhaltungsmaßnahmen der geregelte Abfluss des Peenewassers im Bereich Demzin bei Starkregen nicht funktioniert. Hierzu berichtet Herr Behn, dass derzeit eine entsprechende Studie erstellt wird und danach entschieden wird, welche Maßnahmen geeignet sind, um weitere Überschwemmungen zu verhindern.
Herr Ulbricht hinterfragt, ob die Mittel des Rohrleitungszuschlages auch ausschließlich gemeindeweise eingesetzt werden. Dieses wird durch Herrn Tobaben verneint und das angewandte Solidarprinzip erläutert. Die verrohrten Gräben werden durch den Verband gemäß einer Prioritätenliste erneuert. Hierzu erläutert Herr Tobaben weiterhin, dass durch den Verband angedacht wird, wo es sinnvoll erscheint, verrohrte Gräben wieder zu öffnen. Sollte dieses für das Gemeindegebiet Faulenrost erachtet werden, muss der notwendige Flächenbedarf und die Trassenführung umgehend festgestellt werden. Diese können dann im Rahmen des Bodenordnungsverfahrens noch vermessen werden.
Beschluss:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunal-abgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Gemeinde Faulenrost über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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