04.12.2018 - 8 Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz informiert, dass eigentlich Frau Tiefmann vom Wasser- und Bodenverband „Obere Peene“ an der Hauptausschusssitzung am 28.11.2018 teilnehmen wollte, kurzfristig aber abgesagt hat. Auch die beiden Gemeindevertretersitzung kann sie nicht wahrnehmen.

Im Hauptausschuss hat Herr Schulz, Vorstandsmitglied beim Wasser- und Bodenverband, Erläuterungen gegeben.

 

Durch den Bürgermeister wurde die Novelierung Satzung Wasser- und Bodenverband für die Gemeinde Basedow zur Kenntnis gegeben:

 

 

bisher in €

neu in €

Waldfläche

  5,85

  6,21

Allg. Nutzung

10,79

12,06

Geb.- u. Freifläche

40,47

47,16

Abbau-, Brach-, Unland

  5,85

  6,21

Wasser

  0,00

  1,53

Ackerland

10,79

12,06

Grünland

10,79

12,06

Gartenland

10,79

12,06

Friedhof

10,79

12,06

Rohrleitungszuschlag

 

  0,36

 

 

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Beschluss:

  1.                Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunal-abgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
  2.                Die beigefügte Satzung der Gemeinde Basedow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung des Verbandsbeitrages des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage