04.12.2018 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Basedow für die H...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Reinholz übergibt das Wort an Frau Rißer von der Verwaltung.

 

Frau Rißer berichtet: Die vorgelegte Planung für den Doppelhaushalt 2018/ 2019 liegt spät vor. Dies ist der Tatsache geschuldet, dass im Haushaltsjahr 2018 die Erstellung der Jahresrechnungen unbedingte Priorität hat. Es wurden die Jahresrechnungen bis 2015 erarbeitet.

 

Der vorliegende Entwurf der Haushaltssatzung weist im Ergebnishaushalt 2018 ordentliche Erträge von 894.400 € aus. Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 903.800 € gegenüber. Es besteht ein Fehlbedarf in Höhe von 9.400 €.

Der Ergebnishaushalt 2019 weist ordentliche Erträge von 877.100 € aus. Dem stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 965.000 € gegenüber. Es besteht ein Fehlbedarf in Höhe von 87.900 €.

Durch Entnahmen aus Rücklagen kann unterjährig für beide Jahre der Haushaltsausgleich geschafft werden. Allerdings haben wir nach wie vor negative Ergebnisvorträge.

 

Der Finanzhaushalt weist für 2018 ordentliche Einzahlungen in Höhe von 680.900 € aus. Diesen Einzahlungen stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 720.800 € gegenüber. Es wird ein Defizit von 39.300 € nachgewiesen.

Der Finanzhaushalt weist für 2019 ordentliche Einzahlungen in Höhe von 729.400 € aus. Diesen Einzahlungen stehen ordentliche Auszahlungen in Höhe von 782.000 € gegenüber. Es wird ein Defizit von 52.600 € nachgewiesen.

 

Im laufenden Haushaltsjahr wird ein Überschuss in Höhe von 82.600 € aus Investitions-tätigkeit nachgewiesen. Im kommenden Jahr wird ein Defizit im Finanzhaushalt in Höhe von 12.600 € für Investitionstätigkeiten nachgewiesen.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind für 2018 und 2019 nicht veranschlagt.

 

Es werden keine Verpflichtungsermächtigungen veranschlagt.

 

Die Hebesätze für die Realsteuern wurden entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung vom letzten November für die Haushaltsjahre 2018 und Folgejahr in der Haushaltssatzung verankert. Sie bleiben 2019 in gleicher Höhe fixiert wie im laufenden Jahr.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt für das Haushaltsjahr 2018 0,8 VzÄ; für das kommende Jahr werden 2,0 VzÄ nachgewiesen.

 

Der Ergebnishaushalt schließt mit einem Fehlbetrag von 9.400 € ab.

Dies sind im Vergleich zum Vorjahr 239.400 € weniger.

Für 2019 ist eine Fehlbedarf in Höhe von 87.900 € zu verzeichnen.

Beide Jahre können durch Entnahmen aus der Kapitalrücklage ausgeglichen werden.

 

In 2018 haben wir Steuermehreinnahmen in Höhe von 42,6 T€ im Vergleich zum Vorjahr; gleiches gilt für Einnahmen aus Zuweisungen nach dem FAG.

Den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen sind die Zuwendungen, Umlagen- und Transferzahlungen in Höhe von insg. 455.100 €. Hierzu zählen insb. Kreis-, Amts- und Gewerbesteuerumlage.

Im kommenden Jahre nehmen diese Aufwendungen einen Anteil von 49,5 % der Gesamtaufwendungen ein.

 

Im Stellenplan der Gemeinde Basedow wird für 2018 ein Stellenanteil von 0,8 VzÄ  nachgewiesen. Im Folgejahr werden 2,0 VzÄ festgesetzt. Allerdings erfolgt die Festsetzung der Stellenanteile unter der Maßgabe der Anwendung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes, so dass es nicht zu einer wesentlichen Veränderung der Personalaufwendungen kommt.

 

Im Haushaltsjahr 2018 erhält die Gemeinde Basedow 445.500 € Zuweisungen aus dem FAG und den gemeindlichen Anteilen an ESt. und USt.; für 2019 sind dies ca. 52.100 € mehr.

 

Die Zahlungen für Gewerbesteuer-, Amts- und Kreisumlage nehmen einen Gesamtumfang von 404.400 €. Dies entspricht einem Anteil von ca. 44,7 %.

Im kommenden Jahr sind 426.600 € für die Umlagenzahlungen veranschlagt.

 

Trotz der schwierigen Haushaltslage wurde im Haushaltsentwurf ein Betrag in Höhe von

700 € für Zuschüsse an Vereine veranschlagt; im kommenden Jahr sind es ebenfalls

700 €.

 

Der gesetzlich fixierte städtische Anteil an der Versorgung mit Krippen-, Kindergarten- und Hortplätzen sowie der Betreuung von Kindern bei Tagesmüttern beträgt insgesamt

50.000 €. Dies entspricht ca. 5,5 % der Gesamtaufwendungen der Gemeinde Basedow.

 

Für Unterhaltungsmaßnahmen in und an Objekten der Gemeinde Basedow sowie für Infrastrukturanlagen wurden im Haushaltsjahr 2018 insgesamt ca. 46.500 € veranschlagt.

 

Für Unterhaltungsmaßnahmen an Straßen, Wegen und Plätzen sind im Haushaltsentwurf für 2018 insg. 15.000 € veranschlagt. Für das kommende Jahr sind 10.000 € geplant.

 

 

Der Finanzhaushalt, der die Zahlungsströme darstellt, gliedert sich in drei Teile, die Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit.
 

Die ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit unterscheiden sich von den Erträgen und Aufwendungen des Ergebnishaushaltes insofern, als hier nur die tatsächlichen zahlungswirksamen Positionen dargestellt werden. Zahlungsunwirksame Positionen wie Abschreibungen, Auflösung von Sonderposten oder Rückstellungen bleiben außen vor.

 

Das Gesamtvolumen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt im Jahr 2018 insg. 116.100 €. Für investive Auszahlungen wurde ein Gesamtbetrag von 33.500 € veranschlagt.

Im kommenden Jahr beträgt das Gesamtvolumen der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit  insg. 708.500 €. Für investive Auszahlungen wurde ein Gesamtbetrag von 721.100 € veranschlagt.

 

Die wichtigsten Investitionen laut Planentwurf ersehen Sie der Anlage.

Für den Finanzplanzeitraum sind die geplanten Investitionen sehr anspruchsvoll und ambitioniert.

 

Die ambitioniertesten Investitionen sind der Ausbau der Gehwege in der Ortsdurchfahrt Basedow und der ländliche Weg Basedow- Höhe- Wendischhagen.

 

Über die Haushaltsjahre 2018/ 2019 hinaus ist auch der so genannte dreijährige Finanz-planungszeitraum bis 2021 zu planen. Hieraus lässt sich die mittelfristige Haushaltsentwicklung ablesen und auch beurteilen. Im Finanzplanungszeitraum geht die Entwicklung defizitär weiter.

 

Die zukünftige Entwicklung der Liquidität folgt den defizitären Haushalten. Die Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit mittelfristig ansteigen. In der vorliegenden Haushalts-satzung sind für 2018 insg. 67.000 € für Kassenkredite veranschlagt; für 2019 in Höhe von 500.000 €.

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf ist aufgrund des nicht gegebenen Haushaltsausgleichs bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes hinsichtlich des Stellenplanes genehmigungspflichtig.

 

Frau Rißer teilt mit, dass die Gemeinde Basedow aus dem Kommunalen Entschuldungs-fonds 4.400 € zugewiesen bekommt.

 

 

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Beschluss:

Die beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Basedow für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einschließlich Anlagen wird beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

6

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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