13.12.2018 - 8 Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Stadtvertretung Neukalen
- Datum:
- Do., 13.12.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Voß erteilt Herrn Graupmann, Vorsteher des WBV „Obere Peene“ das Wort.
Herr Graupmann berichtet, dass die Kosten für Gewässerunterhaltung, Rohrleitungssanierung, Umsetzung der EU-WRRL (Wasserrahmenrichtlinie), Hochwasserschutz und Klimawandel in 2018 nicht mehr von den Beiträgen gedeckt, aber durch Rücklagen kompensiert werden.
Er informiert, dass die Ausschreibung der Gewässerunterhaltung eine Erhöhung von 17 Prozent ergab und daher eine Hebesatzerhöhung auf 9 Euro unumgänglich ist, um die Erfüllung der Aufgaben des Verbandes im Verbandsgebiet zu gewähren. Für Neukalen ergibt dies eine Erhöhung von 7.773,25 Euro.
2018:5.597,19 BE x 7,61 € = 42.594,62
2019:5.596,43 BE x 9,00 € = 50.367,87 €
Neukalen 2018 42.594,62 €
2019 50.367,87 €
Differenz 7.773,25 €
Herr Graupmann, bittet der Beitragserhöhung zuzustimmen. Des Weiteren rät er der Stadtvertretung, die Landesregierung über den Städte- und Gemeindetag aufzufordern, sich an den Instandhaltungskosten zu beteiligen.
Frau Rißer gibt Erläuterungen zur Kalkulation und Satzung.
Auf Fragen der Anwesenden antworten Herr Graupmann und Frau Rißer.
Herr Adolphi merkt an, dass es in der Satzung einen redaktionellen Fehler gibt. Unter § 1, Abs. 3 wird für Schorrentin nur Flur 1 und 2 aufgeführt. Nach der Flurneuordnung gibt es aber auch Flur 3 und 4.
Beschluss:
- Auf Grundlage des § 22 Abs.3 Ziffer 11 KV M-V i.V.m. den §§ 1,2 und 6 Kommunalabgabengesetz M-V wird die beigefügte Gebührenkalkulation für das Haushaltsjahr 2019 beschlossen. Sie gilt weiter fort, wenn sich keine Veränderungen der ansatzfähigen Kosten ergeben.
- Die beigefügte Satzung der Peenestadt Neukalen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände „Obere Peene“ und „Teterower Peene“ wird gemäß § 5 Kommunalverfassung M-V beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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