11.09.2018 - 5 Inklusion - Schule mit spezifischer Kompetenz
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Di., 11.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Feldmann informierte den Ausschuss umfassend über den Sachstand „Schule mit spezifischer Kompetenz“. Die Siegfried-Marcus-Schule Malchin wurde nachträglich in den Kreis dieser speziellen Schulen aufgenommen. Schule mit spezifischer Kompetenz bedeutet zusätzlich zum normalen inklusiven Unterricht auch eine Aufnahme von sehbehinderten, hörbehinderten und körperlich-motorisch behinderten Kindern. Dazu muss die Schule barrierefrei für diese Schüler umgebaut werden. Der Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern hat dazu eine baufachliche Bewertung des Schulgebäudes vorgenommen. Der Sanierungsaufwand beläuft sich auf 4.520.000 €. Davon entfallen 2.200.000 € auf inklusionsbedingte Aufwendungen und 2.520.000 € auf instandsetzungsbedingte Aufwendungen. Das Gutachten liegt seit 05.09.2018 schriftlich vor.
Die Investitionen müssen nun zunächst einmal in der Haushaltsplanung berücksichtigt werden. Nach Bestätigung durch die Stadtvertretung kann dann im kommenden Jahr mit der Planung der Baumaßnahmen begonnen werden. Die Umsetzung der baulichen Maßnahmen wird von allen Beteiligten viel Geduld und Verständnis abverlangen, weil sie während des laufenden Schulbetriebes erfolgen wird.
Neben der Variante Umbau der S.-Marcus-Schule wird durch den Bürgermeister auch ein kompletter Neubau eines Schulzentrums geprüft. Ein entsprechendes Gutachten dazu befindet sich in Vorbereitung. Es wird den Gremien der Stadt Malchin zeitnah vorgestellt. Es soll zur Ermittlung der wirtschaftlichsten Variante beitragen.
Herr Jahrmärker kritisierte das Vorgehen des Bürgermeisters. Ein solcher Variantenvergleich hätte im Vorfeld mit den Stadtvertretern abgestimmt werden müssen.
Herr Feldmann erklärte, dass bei so umfangreichen Investitionen immer die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss, um sachgerecht entscheiden zu können. Die Verwaltung muss entscheidungsreife Beschlüsse vorlegen und dieser Verpflichtung kommt der Bürgermeister mit dem Gutachten nach.
