12.11.2018 - 7 Beschluss über die Billigung und Öffentlichkeit...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mo., 12.11.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Weinert äußert die Bitte, den Inhalt zu Punkt 6 der textlichen Festsetzungen im Plan Teil B ersatzlos zu streichen. An Stelle dieser Festsetzung wird für Nebengebäude und Garagen eingefügt, dass für Garagen, Carports und Nebengebäude eine Überschreitung der Baugrenze in Richtung Erschließungsstraße bis zu 1 Meter erfolgen darf.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 1 |
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| Nein-Stimmen: | 4 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Punkt 6 der textlichen Festsetzung im Plan Teil B wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige Punkt 7 wird neuer Punkt 6.
In der Planzeichung Plan Teil A ist für WA 4 die Dachneigung von 25 bis 49 Grad festzusetzen.
Abstimmungsergebnis: |
| Ja-Stimmen: | 4 |
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| Nein-Stimmen: | 1 |
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| Enthaltungen: | 0 |
Es kommt nachfolgend geänderter Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Die Stadtvertretung billigt den vorliegenden geänderten Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung und beschließt diesen während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin öffentlich auszulegen sowie die durch die Änderung des Planentwurfs betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.
Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGb der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen.
Punkt 6 der textlichen Festsetzung im Plan Teil B wird ersatzlos gestrichen. Der bisherige Punkt 7 wird neuer Punkt 6.
In der Planzeichung Plan Teil A ist für WA 4 die Dachneigung von 25 bis 49 Grad festzusetzen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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