24.05.2018 - 9 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gielow
- Datum:
- Do., 24.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bau- und Liegenschaften
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in zweiter Reihe in der Gemarkung Gielow, Flur 2 auf dem Flurstück 40 wird nicht erteilt.
Eine Befreiung von der Satzung der Gemeinde Gielow von § 9 BauGB 1.3 Wohngebäude sind aussschließlich an der Erschließungsstraße zu errichten wird nicht erteilt. An der Erschließungsstraße steht ein Wohngebäude, welches von nur 1 Person bewohnt wird. Es wären, dann auch noch Befreiungen von der Satzung gemäß § 86 BauGB 1.1.1 Dachneigung und symmetrischer Dachform e.c. erforderlich.
