24.05.2018 - 9 Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohngebäudes...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Es wird kurz über das Vorhaben diskutiert.

 

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Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhaus in zweiter Reihe in der Gemarkung Gielow, Flur 2 auf dem Flurstück 40 wird nicht erteilt.

Eine Befreiung von der Satzung der Gemeinde Gielow von § 9 BauGB 1.3 Wohngebäude sind aussschließlich an der Erschließungsstraße zu errichten wird nicht erteilt. An der Erschließungsstraße steht ein Wohngebäude, welches von nur 1 Person bewohnt wird. Es wären, dann auch noch Befreiungen von der Satzung gemäß § 86 BauGB 1.1.1 Dachneigung und symmetrischer Dachform e.c. erforderlich.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

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