16.05.2018 - 19 Antrag des Stadtvertreters Herrn Arno Süssig au...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 19
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 16.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Zentrale Dienste und Finanzen
- Beschluss:
- abgelehnt
Wortprotokoll
Da der Antrag nicht rechtskonform, lt. Geschäftsordnung 14 Tage vor Sitzung beim Bürgervorsteher, eingegangen ist, stellt Herr Neumann den Antrag, die Beschlussvorlage in die Ausschüsse zu verweisen.
Herr Hammermüller weist darauf hin, dass mit Bestätigung der Tagesordnung dieser Antrag Bestandteil der Tagesordnung ist.
Herr Müller erklärt, dass bei heutigem Beschluss zur Aufhebung des B-Plans ein Aufhebungsbeschluss für die nächste Stadtvertretung erstellt werden muss. Der gesamte Prozess muss rückabgewickelt (Beteiligung der Träger) werden, was ca. ein dreiviertel Jahr dauern würde. Der jetzige Eigentümer kann in Widerspruch gehen und Klage einreichen. Der ihm entstandene Vermögensnachteil ist dann in Geld auszugleichen. Er macht deutlich, dass die Aufhebung des B-Plans nur mit rechtskonformer, exakter Begründung möglich ist. Da der B-Plan Bestandteil des F-Plans und rechtmäßig zustande gekommen ist, sieht Herr Müller hier keinen Grund zur Aufhebung.
Es wird kontrovers diskutiert und festgestellt, dass dann die folgenden Beschlüsse nicht entschieden werden könnten. Daraufhin zieht Herr Neumann seinen Antrag zurück.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
2,1 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
749,6 kB
|
