16.05.2018 - 7 Anfragen der Stadtvertreter/in
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung der Stadt Malchin
- Datum:
- Mi., 16.05.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Jahnel stellt nachfolgende Anfragen:
- Was geschieht mit dem in der Einfahrt zur Bootsschuppenanlage liegenden Floß?
- Wann wird der Schaden mit dem freigespülten Vlies an der Salemer Badestelle nachgebessert?
Herr Müller gibt folgende Antworten:
Um diesen Zustand zu beseitigen, arbeitet das Ordnungsamt bereits an diesem Vorgang.
Bezüglich des Badestrandes ist die Verwaltung auf der Suche nach einer Zwischenlösung.
Herr Süssig stellt nachfolgende Anfragen:
- Landwirtschaftsminister Herr Backhaus lobte einen Wettbewerb um den Titel „Bienenfreundliche Gemeinde aus“. Da die Beteiligung nur noch bis zum 31. Mai 2018 möglich ist, fragt er, ob die Teilnahme in der Kürze der Zeit gewünscht wird.
- In einem Gespräch mit Frau Brendemuehl von der obersten Naturschutzbehörde erhielt er die Mitteilung, dass bei einer Bebauung in einem FFH-Gebiet im Rahmen der Bauleitplanung ein zusätzlicher Verfahrensschritt, eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung mit FFH- Prüfung, durchzuführen ist und fragt, ob die Prüfung erfolgt ist.
Herr Müller erklärt, dass diese Regelungen für die Erstellung eines neuen B-Planes gelten würden. Bei dem bestehenden B-Plan gibt es aus naturschutzrechtlicher Sicht keine Einwände.
Frau Dr. Mahnke berichtet, dass auf einer Tagung der Wohnungswirtschaft Herr Arp Fittschen zum Thema öffentliche Gebühren und Beiträge referierte.
Für den Bereich Fernwärme führte er aus, ist eine Gewinnerzielungsabsicht zulässig. Gibt es aber Anschluss- und Benutzungszwang gilt das Kostendeckungsprinzip.
Teilt die Verwaltung diese Rechtsauffassung? Und wenn ja, was bedeutet das für unsere bestehenden Fernwärmeversorgungsverträge?
