07.03.2018 - 10 Beschluss zur Billigung des Vorentwurfes und zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Hammermüller informiert, dass die Beschlussvorlagen zu TOP 10 und 12 im Ergebnis der Sitzung des Hauptausschusses vom 20.02.2018 geändert wurden.

In der Sitzung hatte Herr Banek informiert, dass die im Vorentwurf ausgewiesenen Gewerbeflächen GE 9 und GE 10 in Industriegebiet geändert werden.

Das Planungsbüro Pulkenat hat im Ergebnis des Hauptausschusses den Vorentwurf zum B-Plan Nr. 1 „Mühlenfeld“ geändert. Die ursprünglich als GE 9 und GE 10 ausgewiesenen Flächen wurden jetzt als GI 1 und GI 2 ausgewiesen.

 

 

 

Herr Jahrmärker kritisiert die Aussage in den finanziellen Aussagen, nach der der Stadt Malchin keine Kosten entstehen. Da TOP 25 der heutigen Tagesordnung etwas anderes aussagt, möchte er, dass der Satz aus der Beschlussvorlage gestrichen oder dass er mit dem Satz „Für die Stadt Malchin entstehen Kosten.“ ausgetauscht wird.

 

Herr Müller erklärt, dass hier lediglich Kosten auf dem Papier entstehen. Dieses Vorhaben hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt, da kein Geld fließt.

Reduzieren

Beschluss:

Die Stadtvertretung Malchin billigt den vorliegenden Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin  bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und beschließt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll als öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des Bebauungsplanes Nr. 1 „Mühlenfeld“ der Stadt Malchin einschließlich der Begründung mit Umweltbericht während der Dienst- und Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Malchin erfolgen. Außerdem sind bereits vorliegende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen mit auszulegen.

 

Gemäß § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4 a Abs. 2 BauGB sind parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeits-beteiligung die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.

 

Der Beschluss über die Öffentlichkeitsbeteiligung ist gemäß § 3 Abs. 2  Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Außerdem sind gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 auszulegenden Unterlagen zusätzlich in das Internet (www.malchin.de) einzustellen. 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

18

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1670&TOLFDNR=15825&selfaction=print