07.03.2018 - 11 Festlegung Stadtumbaugebiet "Stavenhagener Straße"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Buhr äußert ihre Befangenheit und nimmt nicht an der Abstimmung teil.

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Beschluss:

Die Stadtvertretung legt das Gebiet „Stavenhagener Straße“ als Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB in der Neufassung vom 03. November 2017 fest. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

17

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

1

 

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