11.06.2018 - 13 Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 29...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Malchin beschließt auf der Grundlage des § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) und des § 86 LBauO M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. 2015 M-V S. 344) zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.06.2017 (GVOBl. M-V S. 331) die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 „Photovoltaikanlage Neu Panstorf“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B).

Die Begründung wird gebilligt.

 

Der Beschluss zur Satzung über den Bebauungsplan Nr. 29 ist gemäß § 10 Abs. 3 ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Absatz 1 BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

In der ortsüblichen Bekanntmachung ist auch auf die Berichtigung des Flächennutzungsplanes hinzuweisen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1657&TOLFDNR=16277&selfaction=print