29.01.2018 - 16 Antrag auf Nutzungsänderung des vorhandenen Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Das Gebäude welches zur Wohnnutzung in der Flur 10 Gemarkung Malchin auf dem Flurstück 26 umgebaut bzw. neugebaut werden soll, muss auf jeden Fall eine Dachneigung von 38° bis 45°erhalten. Dementsprechend ist der Baukörper anzupassen.

In der näheren Umgebung stehen zweigeschossige Gebäude bzw. Gebäude mit ausgebautem Dachgeschoss bzw. Nebengebäude mit Pultdach (Fotos in der Anlage), die Lage ist nach § 34 BauGB zu bewerten. Der Flächennutzungsplan wurde geändert und diese Fläche ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1655&TOLFDNR=15638&selfaction=print