29.01.2018 - 9 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anhand des vorliegenden B-Planes Blumenstraße erläutert Herr Banek, dass die äußere Erschließung bestehen bleibt. Der Vorentwurf wird dem Bauausschuss nach Erarbeitung vorgelegt. Im inneren Geltungsbereich wird neu geplant. Die vorhandene Wasserleitung des WZV wird teilweise neu verlegt. Im Wesentlichen richten sich die Bauteppiche danach aus.

 

 

Herr Grotevendt regt an, im Zuge der Erschließung und zum Bau der Einfamilienhäuser die Plattenstraße am ehemaligen Bahndamm zu nutzen.

 

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Beschlussvorschlag:

Für den durch die Stadtvertretung Malchin am 18.02.2003 als Satzung beschlossenen und nach ortsüblicher Bekanntmachung im „Malchiner Generalanzeiger“ am 16.01.2005 in Kraft getretenen Bebauungsplan Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin beschließt die Stadtvertretung Malchin die Aufstellung der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin. 

 

Plangebiet:

Der Geltungsbereich der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Blumenstraße“ der Stadt Malchin umfasst eine Fläche von ca. 2,1 ha in der Flur 11 der Gemarkung Malchin und ist identisch mit dem Geltungsbereich des Ursprungs-Bebauungsplanes. Der Geltungsbereich ist im anliegenden Lageplan ausgegrenzt.

 

Mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 werden folgende Planungsziele angestrebt:  

 

-          Änderung der ursprünglich geplanten Straßenverkehrsflächen/

   Erschließungsanlagen zur Erschließung des Wohngebiets

-          Änderung gestalterischer Festsetzungen nach § 86 LBauO M-V

 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich, öffentlich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

 

 

Nein-Stimmen:

0

 

 

Enthaltungen:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://malchin.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1655&TOLFDNR=15630&selfaction=print